Mitgliedschaft
Wir dürfen für Sie tätig werden ...
wenn Sie ausschließlich Einkünfte
- aus nichtselbständiger Arbeit
- aus wiederkehrenden Bezügen (z.B. Renten)
- aus Unterhaltsleistungen
erzielen, und daneben noch Einnahmen aus anderen Einkunftsarten, wie z.B.
- Vermietung
- Kapitalerträge
- Spekulationsgewinne
haben, die insgesamt die Höhe von 13.000€/ 26.000€ (led/verh) nicht übersteigen, aber keine Einkünfte aus
- Land- und Forstwirtschaft
- Gewerbebetrieb
- selbständiger Arbeit
haben, oder umsatzsteuerpflichtige Geschäfte ausführen.