Mitgliedschaft

Wir dürfen für Sie tätig werden ...

wenn Sie ausschließlich Einkünfte

  • aus nichtselbständiger Arbeit
  • aus wiederkehrenden Bezügen (z.B. Renten)
  • aus Unterhaltsleistungen

erzielen, und daneben noch Einnahmen aus anderen Einkunftsarten, wie z.B.

  • Vermietung
  • Kapitalerträge
  • Spekulationsgewinne

haben, die insgesamt die Höhe von 13.000€/ 26.000€ (led/verh) nicht übersteigen, aber keine Einkünfte aus

  • Land- und Forstwirtschaft
  • Gewerbebetrieb
  • selbständiger Arbeit

haben, oder umsatzsteuerpflichtige Geschäfte ausführen.