Infos zur Mitgliedschaft

Der Verein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern, die sich ausschließlich auf die Hilfeleistung in Steuersachen für ihre Mitglieder beschränkt.

  • Beratungsstellenleiter und deren Mitarbeiter sind nicht befugt bei Fragen zur gesetzlichen, betrieblichen und/oder privaten Altersversorgung, auf dem Gebiet des Arbeits- und Sozialrechts, sowie zu Kapitalanlagen beratend tätig zu werden.
  • Die Mitgliedschaft beginnt mit der Unterschrift unter die Beitrittserklärung zum Verein. Bei Ehepaaren ist der Beitritt beider Ehepartner erforderlich.
  • Der Mitgliedsbeitrag ist kein Leistungsentgelt für die Hilfe des Vereins in Steuersachen. Der Beitrag ist auch für Kalenderjahre zu bezahlen, in denen keine Leistungen des Vereins beansprucht werden. Der Mitgliedsbeitrag ist bei Neueintritt sofort, in den Folgejahren am 31. Januar zur Zahlung fällig.
  • Die Mitglieder sollen bei ihren eigenen steuerlichen Belangen zur Erfüllung des Vereinszwecks mitwirken. Insbesondere sollen sie ihre steuerlichen Unterlagen ordnen und vorbereiten, sich rechtzeitig um einen Beratungstermin bemühen und Rückfragen des Vereins zügig erledigen.
  • Anschriftenänderungen sollen dem Verein rechtzeitig schriftlich gemeldet werden, damit erforderlicher Schriftwechsel nicht fehlgeleitet wird.
  • Die Beendigung der Mitgliedschaft ist jederzeit zum Ende eines Kalenderjahres möglich. Sie erfolgt durch eine schriftliche an den Vorstand gerichtete Austrittserklärung, die spätestens am 31. Dezember zugegangen sein muss.
  • Obwohl für die Mitglieder der Kontakt zum Verein im Wesentlichen über die Beratungsstellen stattfindet, besteht zwischen dem Beratungsstellenleiter und dem Mitglied kein unmittelbares vertragliches Verhältnis. Rechte und Pflichten des Mitglieds bestehen ausschließlich gegenüber dem Verein und können auch nur diesem gegenüber durchgesetzt werden.

Formular Mitgliedschaft

Beitragsordnung